Mietbedingungen

§1 Allgemeine Mietbedingungen

1. Legitimation

Vor der Vermietung des Equipments findet eine Legitimation des Mieters statt. Der Mieter übermittelt hierfür dem Vermieter eine Kopie eines Identifikationsnachweises (gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass). Unter Umständen ist eine gewerbliche Tätigkeit des Mieters Voraussetzung für eine Anmietung. Dazu kann der Vermieter einen zusätzlichen Nachweis über die unternehmerische Tätigkeit des Mieters anfordern.

2. Mietdauer / Begriffsklärung "Miettage", "Abholtag", "Zustelltag", "Rückgabetag"

Der Mieter mietet das Equipment über eine von ihm festgelegte Anzahl von Tagen. Der Mieter gibt im Buchungsformular den ersten Miettag sowie den letzten Miettag an. Die Mietdauer umfasst die Anzahl der Tage von ersten Miettag bis letzten Miettag. Möchte der Mieter nur einen Tag mieten, gibt er den gewünschten Miettag an. Bei Miettagen wird nicht zwischen Werk-, Sonn- und Feiertagen unterschieden.

Bei Abholung oder Versandoption „Zustellung am Vortag bis 17:00 Uhr" oder "Zustellung am Vortag bis Tagesende" entspricht ein Miettag 24 Stunden ab 0:00 Uhr des ersten Miettages. 

Bei allen anderen Versandoptionen werden 0,5 Miettage zur Gesamtmietdauer hinzuaddiert. Die Mietlaufzeit beginnt dann 12 Stunden früher um 12:00 Uhr mittags am Zustelltag und endet um 24:00 Uhr am letzten Miettag.

Als Miettag werden Tage definiert, die der Mieter bei Buchung selbst festgelegt hat. Miettage sind Tage, an denen der Mieter das Equipment nutzen kann.

Als Abholtag ist der Tag definiert, an dem das Equipment vom Mieter beim Vermieter abgeholt werden kann. In der Regel ist dies der Vortag des ersten Miettages.

Als Zustelltag ist der Tag definiert, an dem das Equipment beim Mieter vom Transportdienstleister voraussichtlich zugestellt wird. In der Regel ist dies der Vortag des ersten Miettages.

Als Rückgabetag ist der Tag definiert, an dem der Mieter das Equipment dem Vermieter zurückgibt. In der Regel ist dies der erste Werktag nach dem letzten Miettag.

3. Gesamtmietpreis

Der Gesamtmietpreis einer Vermietung ergibt sich aus dem Tagesmietpreis mal Miettage, eventuell gewährten Rabatten, individuell vereinbarten Preisen für Zusatzleistungen wie Versand, Versicherung durch den Vermieter, Versandkosten, Transportversicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtpreis ist vor Abholung bzw. vor Versand der Mietsache fällig, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Abschluss des Mietvertrages wird dem Mieter eine Rechnung mit allen Positionen aufgeführt, die vereinbart wurden. Eine Aushändigung bzw. Auslieferung des Equipments erfolgt nur nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages sowie - falls vereinbart - nach vollständigem Zahlungseingang der Mietkaution.

5. Mietkaution

Bei einer Vermietung kann der Vermieter den Mieter auffordern, eine Mietkaution zu hinterlegen. Diese beträgt mindestens 10% und maximal den Zeitwert des Equipments zum Zeitpunkt der Vermietung und wird gegebenenfalls im Mietvertrag aufgeführt. Der Mieter hat keinerlei Zinsansprüche auf den Kautionsbetrag. Die Mietkaution wird dem Mieter vom Vermieter nach Rückgabe und Prüfung auf volle Funktionsfähigkeit des gemieteten Equipments unverzüglich wieder ausbezahlt. Die Ausbezahlung der Mietkaution ist nur auf elektronischem Wege möglich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6. Selbstabholung

Die Abholung einer Equipmentanmietung kann in der Regel am Abholtag ab 13:00 Uhr nachmittags erfolgen. Sollte eine Abholung am Vortag der Anmietung nicht möglich sein, teilt der Vermieter dies mit. In der Regel können Selbstabholungen nicht an Sonntagen erfolgen.

7. Expressversand

Der Vermieter bietet als Option den Expressversand des Equipments an. Bei Versand der Mietsache übergibt der Vermieter das Paket in der Regel spätestens zwei Tage vor dem ersten Miettag an das Transportunternehmen / Kurierdienst. Der Mieter erhält eine Sendungsverfolgungsnummer. Das Paket wird in der Regel am Zustelltag entsprechend der gewählten Zeitoption zugestellt.

Sollten die Mietgegenstände via Expressversand an den Mieter verschickt werden, liegen folgende Dokumente bei:

  • ggf. Hinweise zur Benutzung des Equipments
  • ggf. Checkliste über Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des enthaltenen Equipments
  • Versandaufkleber für den Rückversand des Pakets

Es wird dringend empfohlen, den Rückversandaufkleber zu nutzen, da dieser bereits bezahlt ist und den versicherten Rücktransport gewährleistet.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Equipment nicht rechtzeitig vom Versanddienstleister an den Mieter ausgeliefert wird. Der Vermieter hat nach Versand des Pakets keinen Einfluss auf die Versandlaufzeit und kann bei einer Transportverzögerung nicht vom Mieter für etwaige Produktionsausfälle haftbar gemacht werden. Etwaige Mietpreisminderungen oder Mietpreiserstattungen aus dem Grunde der Transportverzögerung bedürfen der Kulanz des Vermieters. Bei "Mehr-Tages-Anmietungen" bietet der Vermieter verschiedene Optionen hierfür an (Verlängerung des Mietzeitraums, anteilige Mietpreisminderung, Mietpreiserstattung ). Bei einer verzögert zugestellten "Ein-Tages-Anmietung" entfallen die Optionen der anteiligen Mietpreisminderung und der Mietpreiserstattung. Die Option der Verlängerung des Mietzeitraums kann nicht garantiert werden.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine mögliche Zustellverzögerung durch das Transportunternehmen bei der Auswahl des Mietzeitraums einzukalkulieren.

8. Tracking

Teile des Equipments sind mit technischen Ortungsvorrichtungen ausgestattet. Zum Schutz beider Vertragsparteien kann der Standort des Equipments während des Transports und während der gesamten Mietdauer vom Vermieter überwacht werden.

§2 Rechte und Pflichten des Mieters:

  1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Erhalt des Equipments dieses auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Stellt er einen Mangel fest, der nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, hat er diesen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt diese Meldung nicht, geht der Vermieter davon aus, eine vertragsgemäße Übergabe erfolgt ist und die Mietsache in verwendungsfähigem Zustand ist. Eine spätere Meldung eines Mangels oder Defekts wird dem Mieter zur Last gelegt.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Gegenstand sach- und bestimmungsgemäß zu nutzen und ihn vor Überbeanspruchung zu schützen. Eine Nutzung des Equipments in unsicherer Umgebung (z. B. in Krisengebieten, bei Unwetter, in radioaktiv verstrahlter Umgebung) ist untersagt. 
  3. Der Mieter trägt die volle Haftung für Beschädigungen oder Verlust des Mietgegenstandes während des gesamten Mietzeitraums sowie ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes von Vermieter an Mieter oder ab Zustellung des Mietgegenstands durch das Transportunternehmen an die vom Mieter angegebene Lieferadresse. Die Haftung des Mieters endet, sobald der Mieter den Mietgegenstand dokumentiert an den Vermieter zurückgibt oder den Mietgegenstand dokumentiert einem Transportunternehmen zum Rücktransport übergibt. Der Haftungszeitraum muss nicht mit dem gebuchten Mietzeitraum übereinstimmen.
  4. Ein Schadensfall oder ein (teilweiser) Verlust der Mietsache ist dem Vermieter spätestens bei Beendigung der Anmietung aufzuzeigen. Liegt ein Schaden oder Totalverlust während des Haftungszeitraums vor, hat der Mieter mindestens die Kosten der Reparatur durch ein vom Vermieter beauftragtes Unternehmen bis maximal den Neuwert der Mietsache spätestens 14 Tage nach der Schadensanzeige an den Vermieter zu erstatten. Es wird empfohlen zu prüfen, ob eine gegebenenfalls vorliegende Haftpflichtversicherung des Mieters für Schäden oder Diebstahl an Leihgegenständen aufkommt.
  5. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Modifikationen oder Reparaturen an der Mietsache durchzuführen.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses spätestens bis zum vereinbarten Zeitpunkt am Rückgabetag persönlich an den Vermieter zurückzugeben oder sie in eine Filiale des für den Rückversand verantwortlichen Transportdienstleisters einzuliefern. Wird ein Einlieferungsbeleg ausgehändigt, ist dieser vom Mieter aufzubewahren und auf Verlangen des Vermieters zu übermitteln. Entscheidet sich der Mieter für einen anderen Versanddienstleister als für den, den der mitgelieferte Versandaufkleber ausweist, trägt der Mieter die zusätzlichen Kosten für den Rückversand sowie die Haftung für Beschädigungen oder Verlust der Mietsache während des Rücktransportes. In diesem Fall stellt der Mieter dem Vermieter Daten zur Sendungsverfolgung bereit.
  7. Eine Verwendung des Equipments über den Mietzeitraum hinaus ist nicht gestattet. Die Unterschlagung oder die Beihilfe zur Unterschlagung der Mietsache (auch in Teilen) wird unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht. 
  8. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache gilt der Mietvertrag weiterhin. Etwaige Mietminderungen aus dem Grunde der vorzeitigen Rückgabe bedürfen der Kulanz des Vermieters.
  9. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.

§3 Rechte und Pflichten des Vermieters:

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Übergabe an den Mieter auf volle Funktionsfähigkeit zu prüfen und nur technisch einwandfreie Mietgegenstände zur Miete anzubieten. Funktionseinschränkungen und sonstige Mängel sind dem Mieter im Vorfeld der Vermietung mitzuteilen.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter übernimmt allerdings keine Haftung für Transportverzögerungen durch den Versanddienstleister. Außerdem schließt der Vermieter die Haftung für Ausfälle oder Verzögerungen durch nicht von Ihm beeinflussbare Ereignisse aus.
  3. Fällt das gemietete Gerät bei sachgemäßer Bedienung durch den Mieter aufgrund eines elektronischen Defekts während des Mietzeitraums aus, kann der Vermieter keinen Ersatz für die Mietsache zur Verfügung stellen. Aus einem solchen Schaden resultierende Schadensersatzansprüche können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Mieter gegenüber dem Vermieter nur dann geltend gemacht werden, wenn die schädigende Handlung wie schuldhafte Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit vorsätzlich oder mit grober Fahrlässigkeit durch den Vermieter entstanden ist. Ist dieser Umstand nicht gegeben, beläuft sich die maximale Schadenersatzforderung auf den Betrag des Mietpreises eines Miettages. 
  4. Eine verbindliche Anmietung kommt erst durch beidseitige Unterzeichnung dieses Vertrags zustande. In der Regel müssen außerdem alle Zahlungen von Rechnungsbeträgen und ggf. Mietkaution erfolgt sein, damit der Vertrag Gültigkeit erhält. Zwar kann der Vermieter im Vorfeld die Verfügbarkeit des Equipments zum angefragten Mietzeitraum bestätigen, allerdings stellt diese Bestätigung keine verbindliche Zusage an eine Vermietung des Equipments dar. Eine Reservierung der Mietsache bleibt bis zur Vertragsunterzeichnung durch den Vermieter unverbindlich.
  5. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Rückgabe durch den Mieter unverzüglich auf technische Mängel, Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen und den Mieter über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. 

§4 Übergabe, Rückgabe und weitere Vertragsbedingungen

  1. Die Übergabe des Equipments an den Mieter erfolgt zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt entweder bei Abholung der Mietsache oder im Fall des Versands bei Zustellung des Equipmentpakets an der vom Mieter angegebenen Lieferadresse.
  2. Die Rückgabe des Equipments an den Vermieter erfolgt spätestens zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt entweder durch persönliche Rückgabe der Mietsache oder im Fall des Versands bei Übergabe des Equipmentpakets an den Transportdienstleister.
  3. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes wird eine umfassende Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Mietsache durchgeführt. Der Vermieter gilt dabei als Kontrollperson. Fehlbestände und Zustand des verliehenen Gegenstandes werden durch ihn festgestellt und beurteilt.
  4. Sollte der Mieter die Mietsache beim Vermieter abholen, erfolgt in der Regel eine kurze Einweisung in die Benutzung des jeweiligen Geräts. Bei Versand entfällt diese. Der Mieter ist selbst für das erfolgreiche Gelingen des jeweiligen Projekts mithilfe der Mietsache verantwortlich. Der Mieter ist sich der Funktionsweise der jeweiligen Mietsache bewusst und kann selbst einschätzen, ob das Gerät für seine Zwecke dienlich ist.

§5 Datenschutz

1. Verwendung der Daten

Der Vermieter versichert, alle vom Mieter übermittelten Daten ausschließlich für die Bearbeitung der Mietanfrage zu verwenden.

2. Datenübertragung im INternet

Der Vermieter weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

3. Kontakt per E-Mail

Tritt der Mieter per E-Mail mit dem Vermieter in Kontakt, werden die vom Mieter gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter https://www.kameraverleih.online/datenschutz abrufbar.

§6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. An die Stelle von unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien bei Abschluss dieses Vertrages. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.

Stand: 26.04.2023