Vor der Vermietung des Equipments findet eine Legitimation des Mieters statt. Der Mieter übermittelt hierfür dem Vermieter eine Kopie eines Identifikationsnachweises (gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass). Unter Umständen ist eine gewerbliche Tätigkeit des Mieters Voraussetzung für eine Anmietung. Dazu kann der Vermieter einen zusätzlichen Nachweis über die unternehmerische Tätigkeit des Mieters anfordern.
Der Mieter mietet das Equipment über eine von ihm festgelegte Anzahl von Tagen. Der Mieter gibt im Buchungsformular den ersten Miettag sowie den letzten Miettag an. Die Mietdauer umfasst die Anzahl der Tage von ersten Miettag bis letzten Miettag. Möchte der Mieter nur einen Tag mieten, gibt er den gewünschten Miettag an. Bei Miettagen wird nicht zwischen Werk-, Sonn- und Feiertagen unterschieden.
Bei Abholung oder Versandoption „Zustellung am Vortag bis 17:00 Uhr" oder "Zustellung am Vortag bis Tagesende" entspricht ein Miettag 24 Stunden ab 0:00 Uhr des ersten Miettages.
Bei allen anderen Versandoptionen werden 0,5 Miettage zur Gesamtmietdauer hinzuaddiert. Die Mietlaufzeit beginnt dann 12 Stunden früher um 12:00 Uhr mittags am Zustelltag und endet um 24:00 Uhr am letzten Miettag.
Als Miettag werden Tage definiert, die der Mieter bei Buchung selbst festgelegt hat. Miettage sind Tage, an denen der Mieter das Equipment nutzen kann.
Als Abholtag ist der Tag definiert, an dem das Equipment vom Mieter beim Vermieter abgeholt werden kann. In der Regel ist dies der Vortag des ersten Miettages.
Als Zustelltag ist der Tag definiert, an dem das Equipment beim Mieter vom Transportdienstleister voraussichtlich zugestellt wird. In der Regel ist dies der Vortag des ersten Miettages.
Als Rückgabetag ist der Tag definiert, an dem der Mieter das Equipment dem Vermieter zurückgibt. In der Regel ist dies der erste Werktag nach dem letzten Miettag.
Der Gesamtmietpreis einer Vermietung ergibt sich aus dem Tagesmietpreis mal Miettage, eventuell gewährten Rabatten, individuell vereinbarten Preisen für Zusatzleistungen wie Versand, Versicherung durch den Vermieter, Versandkosten, Transportversicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Gesamtpreis ist vor Abholung bzw. vor Versand der Mietsache fällig, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Abschluss des Mietvertrages wird dem Mieter eine Rechnung mit allen Positionen aufgeführt, die vereinbart wurden. Eine Aushändigung bzw. Auslieferung des Equipments erfolgt nur nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages sowie - falls vereinbart - nach vollständigem Zahlungseingang der Mietkaution.
Bei einer Vermietung kann der Vermieter den Mieter auffordern, eine Mietkaution zu hinterlegen. Diese beträgt mindestens 10% und maximal den Zeitwert des Equipments zum Zeitpunkt der Vermietung und wird gegebenenfalls im Mietvertrag aufgeführt. Der Mieter hat keinerlei Zinsansprüche auf den Kautionsbetrag. Die Mietkaution wird dem Mieter vom Vermieter nach Rückgabe und Prüfung auf volle Funktionsfähigkeit des gemieteten Equipments unverzüglich wieder ausbezahlt. Die Ausbezahlung der Mietkaution ist nur auf elektronischem Wege möglich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die Abholung einer Equipmentanmietung kann in der Regel am Abholtag ab 13:00 Uhr nachmittags erfolgen. Sollte eine Abholung am Vortag der Anmietung nicht möglich sein, teilt der Vermieter dies mit. In der Regel können Selbstabholungen nicht an Sonntagen erfolgen.
Der Vermieter bietet als Option den Expressversand des Equipments an. Bei Versand der Mietsache übergibt der Vermieter das Paket in der Regel spätestens zwei Tage vor dem ersten Miettag an das Transportunternehmen / Kurierdienst. Der Mieter erhält eine Sendungsverfolgungsnummer. Das Paket wird in der Regel am Zustelltag entsprechend der gewählten Zeitoption zugestellt.
Sollten die Mietgegenstände via Expressversand an den Mieter verschickt werden, liegen folgende Dokumente bei:
Es wird dringend empfohlen, den Rückversandaufkleber zu nutzen, da dieser bereits bezahlt ist und den versicherten Rücktransport gewährleistet.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Equipment nicht rechtzeitig vom Versanddienstleister an den Mieter ausgeliefert wird. Der Vermieter hat nach Versand des Pakets keinen Einfluss auf die Versandlaufzeit und kann bei einer Transportverzögerung nicht vom Mieter für etwaige Produktionsausfälle haftbar gemacht werden. Etwaige Mietpreisminderungen oder Mietpreiserstattungen aus dem Grunde der Transportverzögerung bedürfen der Kulanz des Vermieters. Bei "Mehr-Tages-Anmietungen" bietet der Vermieter verschiedene Optionen hierfür an (Verlängerung des Mietzeitraums, anteilige Mietpreisminderung, Mietpreiserstattung ). Bei einer verzögert zugestellten "Ein-Tages-Anmietung" entfallen die Optionen der anteiligen Mietpreisminderung und der Mietpreiserstattung. Die Option der Verlängerung des Mietzeitraums kann nicht garantiert werden.
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine mögliche Zustellverzögerung durch das Transportunternehmen bei der Auswahl des Mietzeitraums einzukalkulieren.
Teile des Equipments sind mit technischen Ortungsvorrichtungen ausgestattet. Zum Schutz beider Vertragsparteien kann der Standort des Equipments während des Transports und während der gesamten Mietdauer vom Vermieter überwacht werden.
Der Vermieter versichert, alle vom Mieter übermittelten Daten ausschließlich für die Bearbeitung der Mietanfrage zu verwenden.
Der Vermieter weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Tritt der Mieter per E-Mail mit dem Vermieter in Kontakt, werden die vom Mieter gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter https://www.kameraverleih.online/datenschutz abrufbar.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. An die Stelle von unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien bei Abschluss dieses Vertrages. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.
Stand: 26.04.2023